Osteopathie in Luxemburg anerkannter Gesundheitsberuf

07.12.18

Das Gesundheitsministerium im EU-Nachbarland Luxemburg hat kürzlich die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung und Regulierung der Osteopathie als Beruf gelegt. Im Anschluss an die gesetzlichen Voraussetzungen, die das Parlament bereits Mitte August dieses Jahres verabschiedet hatte, schreibt das Ministerium mit diesem Schritt jetzt die Eignung und Anforderungen für die Ausbildung zum anerkannten Osteopathen fest. Wer in Luxemburg osteopathisch behandeln möchte, benötigt demnach ein Studium mit Diplomabschluss oder die Anerkennung eines solchen Diploms durch eine staatliche Stelle. Die Regulierung der Osteopathie als Beruf solle Patienten in erster Linie mehr Sicherheit geben, hob die luxemburgische Gesundheitsministerin Lydia Mutsch in einer Stellungnahme hervor. Patienten bekämen damit Zugang zu Osteopathen, die eine umfassende und streng geregelte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Osteopathie in Luxemburg mit hohen Standards

Durch die Regelung müssen Osteopathen nun eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums besitzen, um den Beruf ausüben zu können. Alle Therapeuten, die darüber verfügen, werden in einem vom Ministerium geführten Berufsregister aufgeführt. Bis zum 31. März 2019 haben die luxemburgischen Osteopathen nun Zeit, die entsprechende Genehmigung zu beantragen und die erforderlichen Nachweise dafür zu erbringen. Das heißt, sie müssen ein bestandenes Masterstudium in Osteopathie oder einen gleichwertigen Abschluss beim Ministerium vorweisen. Eine strenge Übergangsregelung gibt es für die Osteopathen, die nicht über diese Voraussetzungen verfügen. Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrags einen medizinischen Beruf wie Physiotherapeut, Krankenschwester oder Krankenpfleger ausüben. Hebammen mit mindestens acht Jahre osteopathischer Praxis im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 1. Oktober 2018 sind ebenso zugelassen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, eine spezifische Ausbildung nachzuweisen, die mindestens 2.000 Stunden osteopathische Ausbildung umfasst und nicht länger als acht Jahre zurückliegt. Ärzte müssen eine Ausbildung mit mindestens 800 Stunden nachweisen.

Osteopathie mit klarem Fokus auf Patientensicherheit

In der Verordnung werden Behandlungsfelder und Techniken für die gesetzlich anerkannte Osteopathie festgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Manipulationen zur Beseitigung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates und von myofaszialen Beschwerden. Geregelt sind auch Behandlungen, die einer vorläufigen medizinischen Diagnose bedürfen. Dazu gehört die Manipulation des Schädels, des Gesichts und der Wirbelsäule von Kleinkindern unter sechs Monaten sowie die Manipulation der Halswirbelsäule. Darüber hinaus ist der Osteopath verpflichtet, Patienten an einen Arzt zu überweisen, wenn Diagnose und Therapie dies erfordern. Mit der nun gültigen Regelung sieht die luxemburgische Gesundheitsministerin die Osteopathie als Gesundheitsberuf gestärkt. Insbesondere ein Plus bringe sie in puncto Qualitätssicherung und Patientensicherheit, sodass für jeden Patienten ein Zugang zu einem hochqualifizierten Osteopathen gewährleistet werden könne.

Luxemburger Osteopathie aus Sicht des BVO

Georg Schöner, BVO-Vorsitzender

„Wir begrüßen es sehr, dass die engagierten Bemühungen unserer luxemburgischen Kollegen zur Anerkennung der Osteopathie als Beruf damit ihren erfolgreichen Abschluss finden“, sagt Georg Schöner, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO. Durch diesen Schritt des EU-Nachbarlandes fühle sich der Verband, seine Mitglieder und letztlich die gesamte Osteopathie in Deutschland darin bestärkt, weiter mit großem Engagement auch hierzulande an einer entsprechenden Regelung zu arbeiten. „Auch wenn sich nicht jede Einzelheit aus Luxemburg nach Deutschland übertragen lässt, so gibt uns die Regelung Rückenwind für unser berufspolitisches Engagement im kommenden Jahr.“ Dann werde der Verband weiter mit führenden Vertretern aus der Gesundheitspolitik über die Anerkennung der Osteopathie in Deutschland sprechen. „Mit der luxemburgischen Regelung haben wir dafür ein weiteres gutes Argument auf der Hand“, so Schöner.