Qualitätssicherung in der Kinderosteopathie stärken

22.06.17

shutterstock_189429203_newsbildAb sofort vergibt der Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO ein Siegel für Kinderosteopathen. Damit zertifiziert der BVO Therapeuten, die ihre osteopathische Ausbildung sowie eine umfangreiche Fortbildung in Kinderosteopathie absolviert haben. „Bis zur längst überfälligen Regelung in einem Berufsgesetz für Osteopathen, sichern wir dadurch hohe Standards“, sagt Georg Schöner, 1. Vorsitzender des BVO. „Gerade bei der Behandlung unserer kleinen Patienten müssen Eltern auf eine umfassende Qualifikation der Therapeuten vertrauen können.“

Hohe Anforderungen an Kinderosteopathen

Die osteopathische Behandlung von Kindern ist eine Spezialdisziplin der Osteopathie. Säuglinge und Jugendliche sind noch mitten in der körperlichen Entwicklung. Muskeln, Gewebe und Knochen wachsen und verändern sich. Sie unterscheiden sich teilweise erheblich von denen Erwachsener. „Auch erfahrene Osteopathen brauchen deshalb eine Zusatzausbildung mit Theorie und Praxiswissen, um Heranwachsende wirksam therapieren zu können“, unterstreicht Schöner. Der BVO setzt deshalb neben einer Osteopathie-Ausbildung mit mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten berufsbegleitend und regelmäßigen Fortbildungen eine spezielle Weiterbildung als Kinderosteopath voraus. Nur wer diese Kriterien erfüllt, kann das Siegel nach einer genauen Prüfung erhalten und wird entsprechend in der Therapeutensuche aufgelistet.

Kinderosteopathie und Berufsgesetz

„Wir wollen ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere großen und kleinen Patienten“, hebt der BVO-Vorsitzende hervor. „Ein klar geregeltes Berufsgesetz mit Vorgaben zu Aus- und Weiterbildung, dem praktischen Alltag und Spezialdisziplinen wie Kinderosteopathie schafft dafür die besten Grundlagen.“ Als Interessenvertretung aller osteopathisch arbeitenden Therapeuten, Schulen und Einrichtungen setzt sich der BVO für ein umfassendes Curriculum mit medizinischen und osteopathischen Fachwissen ein. „In diesem Zuge treten wir für eine starke Qualitätsicherung durch Fort- und Weiterbildung sowie für transparente und faire Abrechnungs- und Erstattungsvorgänge ein“, so Schöner.