Behandlungsvertrag gibt Rechtssicherheit für beide Parteien

15.03.17

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Der BVO stellt seinen Mitgliedern einen neuen Behandlungsvertrag zur Verfügung. Dieser Vertrag bietet sowohl Osteopathie-Patienten als auch Therapeuten Rechtssicherheit.

Ein schriftlicher Behandlungsvertrag zwischen Behandlern und Patienten ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient aber der eigenen Absicherung und ist daher sinnvoll. Wir haben Muster für diesen Behandlungsvertrag von unserer auf Medizinrecht spezialisierten Anwältin ausarbeiten lassen. BVO-Mitglieder können im internen Mitgliederbereich zwischen zwei Varianten wählen.

Da eine Behandlung nach den Regeln des Behandlungsvertrages abläuft, weiß der Patient schon von vorneherein, was ihn erwartet. Somit werden jegliche Missverständnisse gleich aus dem Weg geräumt.