Osteopathie-Organisationen fordern Lösung für alle

26.10.16

BVO Osteopathie Berufsgesetz

In einem gemeinsamen Positionspapier haben die Fachvertreter der nicht-ärztlichen Osteopathie in Deutschland ihre Forderung nach einem Berufsgesetz für Osteopathen bekräftigt. Die Beschränkung der Osteopathie auf die osteopathisch tätigen Heilpraktiker stelle ebenso wenig eine Lösung dar wie die jetzt in einem Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz vorgesehene Integration der Osteopathie in die Physiotherapie, unterstreichen Vertreter der Akademie für Osteopathie (AFO) e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V., des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V., des Deutschen Verbandes für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V., des Registers der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH und des Bundesverbandes Osteopathie e.V. – BVO.

Rechtssicherheit für Osteopathen

Um allen hoch qualifizierten Osteopathen – also auch jenen tausenden jahrelang in Osteopathie ausgebildeten Physiotherapeuten – gerecht zu werden, müsse eine einheitliche Regelung in Form eines Berufsgesetzes etabliert werden. „Mit einer klar definierten Ausbildung und Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des ,Osteopathen‘ besteht Klarheit für alle Beteiligten. Das schafft Rechtssicherheit für Osteopathen untereinander, mit Patienten, Krankenkassen und Versicherungen“, heißt es in dem Papier.

Positionspapier zur Osteopathie

Die Verbände stehen für eine eigenständige Osteopathie, die als ganzheitliche Form der Medizin auch rechtlich durch ein Berufsgesetz anerkannt werden muss.

Positionspapier Osteopathie (PDF)